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Damages liability of ski resort operator
Valterová, Eliška ; Dvořák, Jan (advisor) ; Elischer, David (referee)
v německém jazyce Haftung des Skigebietsbetreibers für Schäden stellt ein spezifisches Rechtsproblem in der Tschechische Republik dar, das in der wissenschaftlichen Umgebung oft übersehen wurde. Diese Arbeit soll grundlegende Orientierung des Skigebietsbetreibers in der unübersichtlichen Rechtslage dienen. Gleichzeitig können Sie hier eine Inspiration finden, wie man das Skigebiet besser absichert soll, damit man die Entstehung von potenziellen Schäden verhindern kann. Für diese Problematik ist die rechtliche Verankerung grundlegend, die wir in der öffentlich-rechtlichen und auch in zivilrechtlichen Normen finden. Von den öffentlich- rechtlichen Normen kann man das Gesetz über Bahnen Nr. 266/1994 Sb. erwähnen, das den Betrieb von Seilbahnen, Sesselliften und Skiliften reguliert. Eine wichtige Rolle spielt auch die Tschechische technische Norm "ČSN 01 8027 über Markierung und Absicherung in dem Wintergebieten", die die Markierung, Absicherung und Bewegung in dem Skigebiet verankert. Ohne Rücksicht auf die Rechtsverbindlichkeit der technischen Norm soll der Skigebietsbetreiber sich an diese Norm halten. In dem Bürgerliches Gesetzbuch Nr. 89/2012 Sb. wurde ein neues Konzept von Deliktrecht verankert. Das Gesetz unterscheidet zwischen Sittenverstoß (§ 2909), Gesetzverstoß (§ 2910) und Verstoß gegen...
Damages liability of ski resort operator
Valterová, Eliška ; Dvořák, Jan (advisor) ; Elischer, David (referee)
v německém jazyce Haftung des Skigebietsbetreibers für Schäden stellt ein spezifisches Rechtsproblem in der Tschechische Republik dar, das in der wissenschaftlichen Umgebung oft übersehen wurde. Diese Arbeit soll grundlegende Orientierung des Skigebietsbetreibers in der unübersichtlichen Rechtslage dienen. Gleichzeitig können Sie hier eine Inspiration finden, wie man das Skigebiet besser absichert soll, damit man die Entstehung von potenziellen Schäden verhindern kann. Für diese Problematik ist die rechtliche Verankerung grundlegend, die wir in der öffentlich-rechtlichen und auch in zivilrechtlichen Normen finden. Von den öffentlich- rechtlichen Normen kann man das Gesetz über Bahnen Nr. 266/1994 Sb. erwähnen, das den Betrieb von Seilbahnen, Sesselliften und Skiliften reguliert. Eine wichtige Rolle spielt auch die Tschechische technische Norm "ČSN 01 8027 über Markierung und Absicherung in dem Wintergebieten", die die Markierung, Absicherung und Bewegung in dem Skigebiet verankert. Ohne Rücksicht auf die Rechtsverbindlichkeit der technischen Norm soll der Skigebietsbetreiber sich an diese Norm halten. In dem Bürgerliches Gesetzbuch Nr. 89/2012 Sb. wurde ein neues Konzept von Deliktrecht verankert. Das Gesetz unterscheidet zwischen Sittenverstoß (§ 2909), Gesetzverstoß (§ 2910) und Verstoß gegen...

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5 Valterova, Eva
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